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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05   

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https://dejure.org/2010,119514
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05 (https://dejure.org/2010,119514)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.07.2010 - L 9 U 235/05 (https://dejure.org/2010,119514)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - L 9 U 235/05 (https://dejure.org/2010,119514)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05
    Schließlich bedarf es eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung einerseits (Einwirkungskausalität, zu dieser Terminologie in Unterscheidung von dem früher auch in der Rechtsprechung des BSG verwendeten Begriff der haftungsbegründenden Kausalität, BSG, U.v. 2. April 2009, B 2 U 9/08 R = NZS 10, 288,289 Rn 12) und zwischen der schädigenden Wirkung und der Erkrankung andererseits (haftungsbegründende Kausalität, vgl. zusammenfassend BSG erneut allgemein, U. v. 2. April 2009, B 2 U 9/08 R, a.a.O. Rn 26; Urteil vom 07. September 2004, B 2 U 34/03 R).

    Kriterien für die Wesentlichkeit der nach der Bedingungstheorie als Ursache festgestellten versicherten Einwirkungen sind, wenn andere konkurrierende Ursachen in Betracht kommen, Art und Ausmaß der Einwirkungen, die konkurrierenden Ursachen, das Krankheitsbild sowie die gesamte Krankengeschichte, so dass letztlich in der Regel eine Gesamtbetrachtung anzustellen ist (BSG, U. v. 2. April 2009, B 2 U 9/08 R, a.a.O. Rn 26 auch zum Nachstehenden).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05
    Der Senat sieht daher nach wie vor die Konsensempfehlungen als den derzeitigen herrschenden medizinischen Erkenntnisstand an (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R; anders jetzt Kentner/Frank a.a.O.).

    Auch das BSG hat die Konsensempfehlungen bereits zu seiner Überzeugungsbildung über die vorherrschende medizinische Auffassung herangezogen (vgl. Urteil vom 27. Juni 2006, B 2 U 9/05 R im JURIS-Ausdruck Rdnr. 21 sowie Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R im JURIS-Ausdruck Rdnr. 12; Becker a.a.O. Anm. 3).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05
    Die Erkrankung muss den Zwang zur Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten herbeigeführt haben und diese Tätigkeiten müssen auch tatsächlich aufgegeben worden sein (ständige Senatsrechtsprechung vgl. zuletzt Urteil vom 25. August 2009, L 9 U 227/03 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG, etwa Urteil vom 02. Mai 2001 - B 2 U 16/00 R m.w.N.).

    Für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung einerseits und zwischen der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung andererseits, der sich nach der im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung beurteilt, ist grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit ausreichend (zu den vorangegangenen Ausführungen BSG, Urteil vom 02. Mai 2001 - B 2 U 16/00 R auch zum Nachstehenden).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05
    Gibt es keinen aktuellen allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu einer bestimmten Fragestellung, so kann in Abwägung der verschiedenen Auffassungen durchaus einer nicht nur vereinzelt vertretenen Auffassung gefolgt werden (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin a.a.O., S. 508; BSGE 96, 196).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05
    Zur Begründung ist insoweit darauf hinzuweisen, dass die berufsbedingte Belastungsdosis des Berufungsklägers nach dem Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD), welches nach der Rechtsprechung des BSG in seiner modifizierten, an die mit der deutschen Wirbelsäulenstudie gewonnenen Erkenntnisse angepassten Form weiterhin eine geeignete Beurteilungsgrundlage bildet, den Berechnungen der Berufungsbeklagten zufolge allein für die Zeit von 1971 bis zum 31. Dezember 1989 eine kumulative Belastung von 24, 0 x 106 Nh ergeben hat (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R = BSGE 99, 162 ff.; Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 14/08 R).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05
    Schließlich bedarf es eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung einerseits (Einwirkungskausalität, zu dieser Terminologie in Unterscheidung von dem früher auch in der Rechtsprechung des BSG verwendeten Begriff der haftungsbegründenden Kausalität, BSG, U.v. 2. April 2009, B 2 U 9/08 R = NZS 10, 288,289 Rn 12) und zwischen der schädigenden Wirkung und der Erkrankung andererseits (haftungsbegründende Kausalität, vgl. zusammenfassend BSG erneut allgemein, U. v. 2. April 2009, B 2 U 9/08 R, a.a.O. Rn 26; Urteil vom 07. September 2004, B 2 U 34/03 R).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05
    Auch das BSG hat die Konsensempfehlungen bereits zu seiner Überzeugungsbildung über die vorherrschende medizinische Auffassung herangezogen (vgl. Urteil vom 27. Juni 2006, B 2 U 9/05 R im JURIS-Ausdruck Rdnr. 21 sowie Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R im JURIS-Ausdruck Rdnr. 12; Becker a.a.O. Anm. 3).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05
    Zur Begründung ist insoweit darauf hinzuweisen, dass die berufsbedingte Belastungsdosis des Berufungsklägers nach dem Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD), welches nach der Rechtsprechung des BSG in seiner modifizierten, an die mit der deutschen Wirbelsäulenstudie gewonnenen Erkenntnisse angepassten Form weiterhin eine geeignete Beurteilungsgrundlage bildet, den Berechnungen der Berufungsbeklagten zufolge allein für die Zeit von 1971 bis zum 31. Dezember 1989 eine kumulative Belastung von 24, 0 x 106 Nh ergeben hat (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R = BSGE 99, 162 ff.; Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 14/08 R).
  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05
    Dieses wird immer wieder auf die Heranziehung ärztlichen Sachverstandes angewiesen sein, letztlich aber die Bewertung selbst vorzunehmen haben (BSG, U. v. 26. Juni 1995, 2 RU 60/84, SozR 2200 § 581 Nr. 23; dem folgend Senatsurteil v. 2. Dezember 2004, L 9 U 242/04).
  • OLG Celle, 02.05.2003 - 7 U 11/03

    Prozesskostenhilfebewilligung: Ausschluss der Beiordnung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05
    Insoweit hat Dr. G. für den Senat überzeugend darauf hingewiesen, dass Erkrankungen einzelner Segmente der WS nach medizinischer Erfahrung oft zur Erkrankung von Nachbarsegmenten führen (ergänzende Stellungnahme vom 28. September 2009 = Bl. 225 d. Gerichtsakte; so allgemein auch LSG Baden-Württemberg, 11. September 2003; L 7 U 11/03 zitiert nach JURIS dort unter Rn 23; zustimmend Becker a.a.O. Anm. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2003 - L 9 U 373/00

    Anerkennung von Wirbelsäulenbeschwerden als Berufskrankheit; Anspruch auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2005 - L 9 U 363/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2004 - L 9 U 242/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2009 - L 9 U 227/03
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 9 U 67/06
    Der Senat sieht nach wie vor die Konsensempfehlungen (vgl. die Veröffentlichung von Bolm-Audorff u. a. in: Trauma und Berufskrankheit 2005, S. 211 ff. - im Folgenden: Konsensempfehlungen) als den derzeitigen herrschenden medizinischen Erkenntnisstand an (vgl. insoweit Senatsentscheidung vom 27. Juli 2010 - Az.: L 9 U 235/05; vgl. auch BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - Az.: B 2 U 13/05).
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